Geschäftsordnung

1. Der Vortsand

  1. Der Vorstand leitet den Verein. Er hat die Pflicht alle Vereinsmitglieder im Sinne der Satzung zu vertreten.

  2. Die Vorsitzenden sind die Repräsentanten des Vereins. Sie vertreten diesen insbesondere im PBVM. Der 1. Vorsitzende leitet die Verwaltung und überwacht die Tätigkeit der übrigen Vorstandsmitglieder. Nachrangig hat der 2. Vorsitzende den gleichen Aufgabenberiech wie der 1. Vorsitzende.

  3. Der Aufgabenbereich der übrigen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus der Bezeichnung ihrer Ämter.

  4. Der Kassenwart hat insbesondere den folgenden Aufgabenbereich:

  • Führung der Vereinskasse

  • Erstellen der Jahresabschlüsse

  • Erstellen des Haushaltsplans

1.5. Für alle Rechtsgeschäfte gilt als Geschäftsführungsbefugnis die Vertretungsberechtigung des Vereins gemäß Satzung.

1.6 Der Vorstand führt mindestens einmal im Quartal eine Vorstandssitzung durch. Hierbei werden Beschlüsse über vorliegende Anträge gefasst. Außerdem wird vom Vorsitzenden ein Protokoll geführt, welches in Kopie allen Vorstandsmitgliedern ausgehändigt werden muss.

2. Mitgliedschaft und Leistungen

2.1 Der Verein führt Mitglieder und Fördermitglieder.

2.2 Alle Mitglieder können während der Öffnungszeiten an folgenden Tagen kostenlos die Billardtische, die dem Verein vom Betreiber zugewiesen werden, nutzen:

Sonntag bis Donnerstag auf mindestens 6 Tischen im extra dafür vorgesehenen Vereins- und Trainingsbereich freies Spielen oder Trainieren.

Fördermitglieder zahlen einen verbilligten Tarif von derzeit € (siehe Anlage).

Fördermitglieder sind ausschließlich Unterstützer des Vereins und haben nicht das Recht, die gleichen Vergünstigungen zu bekommen wie die anderen Mitglieder.

3. Aufnahme in den Verein

3.1 Zur Aufnahme in den Verein sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Der Antragsteller stellt einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand.

2. Der Antragsteller erkennt die Satzung sowie alle geltenden Beschlüsse des Vereins an.

3. Der Antragsteller erhält eine dreimonatige Probezeit.

3.2 Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand innerhalb einer Frist von 30 Tagen. Die Aufnahme ist vollzogen, wenn die Probezeit abgelaufen ist.

3.3 In der Probezeit gilt eine tägliche Kündigungsfrist.

4. Beiträge

4.1 Die Mitgliedsbeiträge betragen € (siehe Anlage)

4.2 Beitragsstundungen können vom Kassenwart oder Vorstand bewilligt werden. Auch andere vom Vorstand akzeptierte Zahlungen sind möglich.

4.3 Mitglieder, die mit ihren Zahlungsverpflichtungen 60 Tage im Rückstand sind, erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Nach weiteren 30 Tagen erhalten sie eine Mahnung. Bleibt der Zahlungspflichtige weiterhin säumig, ergreift der Vorstand die ihm rechtlich möglichen Schritte.

5. An- und Abmeldung von Mitgliedern

5.1 Mitglieder, die am Einzel- oder Ligabetrieb des PBVM teilnehmen möchten, werden beim PBVM angemeldet. An- und Abmeldungen werden durch den Vorstand vorgenommen.

6. Spielerausweis

Derzeit nicht erforderlich.

7. Streitfragen

7.1 Streitfragen innerhalb des Vereins werden vom Vorstand behandelt.

7.2 Streitfragen zwischen Verein und PBVM oder Mitgliedern und PBVM werden ebenfalls vom Vorstand und dem betreffenden Mitglied behandelt. Die Verfahrensweise wird hierbei durch die VSGO geregelt.

8. Versicherung

8.1 Alle Mitglieder sind im Rahmen der Sportversicherung über die Deutsche Sporthilfe e.V. des LSB-NRW versichert.

8.2 Für den Verlust oder die Beschädigung von Mitgliedereigentum haftet der Verein nicht.

9. Mannschaftsführer

9.1 Für jede gemeldete Mannschaft wird ein Mannschaftsführer für eine Saison gewählt. Der Mannschaftsführer hat die folgenden Aufgaben:

1. Aufstellung der Mannschaft an Spieltagen

2. Unterzeichnen der Spielberichte

3. Begrüßung und Verabschiedung der Gastmannschaften

4. Aufbewahrung des Mannschaftsausweises bis zum Saisonende

5. Überwachung der Auflagen gemäß Sport- und Turnierordnung

6. Interneteingaben (Spielergebnisse) in der Billard Area

7. Organisation der Tischreinigung bei Heimspielen

8. Funktion gemäß der STO

9.2 Die Anordnungen der Mannschaftsführer sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen gelten als Verstöße laut Satzung. Bei Verstößen hat der Mannschaftsführer unverzüglich den Vorstand zu informieren.

10. Turniere

10.1 Alle dem PBVM gemeldeten Mitglieder können an ausgeschriebenen Turnieren des PBVM, der DBU oder anderer Vereine teilnehmen. Das Startgeld tragen die Spieler selbst.

10.2 Bei Mannschaftsturnieren wird das Startgeld vom Verein getragen. Siegespokale gehen in das Vereinseigentum über.

11. Änderungen der Geschäftsordnung

11.1 Änderungen der Geschäftsordnung erfolgen durch Beschluss des Vereinsvorstandes unter Berücksichtigung der Vereinssatzung.

 

Vorstehende Geschäftsordnung tritt durch Beschluss des Vorstandes am 11.08.2017 in Kraft.